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Gewebe- und Organspende

Gut informiert – für sich und für andere

Durch die Transplantation von Organen oder Gewebe kann Menschen mit schwersten Erkrankungen ein neuer Lebensabschnitt geschenkt werden.

Organ- und Gewebespende am Elbe Klinikum Stade

Aktuell warten in Deutschland über 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Unsere Klinik unterstützt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Aufklärung und Koordination von Gewebe- und Organspende. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist eine persönliche Frage. Wer seinen Willen frühzeitig festhält, nutzt sein Selbstbestimmungsrecht und entlastet im Ernstfall die Angehörigen.

Jährlich werden in Deutschland rund 3.000 Organe transplantiert. Das Elbe Klinikum Stade unterstützt die Organ- und Gewebespende aktiv. Die Transplantationsbeauftragten begleiten gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) den gesamten Organspendeprozess. Zudem kooperiert das Klinikum mit der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), die die Gewebespende koordiniert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden jährlich mehr als 50 Hornhautspenden durchgeführt.

Bei Fragen zur Organ- und Gewebespende stehen die zuständigen Ärztinnen und Ärzte als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie informieren Patientinnen, Patienten und Angehörige, begleiten Entscheidungsprozesse und koordinieren den gesamten Ablauf. Dazu gehören ein würdevoller Umgang mit den Spenderinnen und Spendern sowie die einfühlsame Begleitung der Angehörigen. Öffentliche Informationsveranstaltungen bieten zudem die Möglichkeit, sich frühzeitig und umfassend über das Thema zu informieren.

Weitere Informationen

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden. Das TPG sieht verschiedene Kontrollmechanismen vor, um Missbrauch zu verhindern und schafft Rechtssicherheit für Spender, Empfänger und allen an der Organentnahme Beteiligten. Durch die streng nach bundesweit einheitlichen Richtlinien erfolgende Verteilung sorgt für Transparenz und Chancengleichheit unter allen Organempfängerinnen und -empfängern.

Seit November 2012 gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Alle Bundesbürgerinnen und -bürger sollen auf Grundlage fundierter Informationen ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende prüfen und schriftlich festhalten. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dazu alle zwei Jahre einen Organspendeausweis und Informationsmaterial zur Verfügung und fordern sie auf, ihre persönliche Entscheidung schriftlich festzuhalten.

Niemand ist jedoch dazu verpflichtet. Dies führt zu einem wesentlichen Problem: Im Falle einer Organspendeentscheidung hat der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten Vorrang. Ist dieser nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ohne die ausdrückliche Zustimmung der Spenderin oder des Spenders selbst oder der Angehörigen ist ausgeschlossen. Liegt vom Spender jedoch kein dokumentierter Wille vor, entscheiden sich Angehörige in vielen Fällen gegen eine Spende. In vielen Fällen wird somit die Chance verpasst, ein für eine andere Person möglicherweise lebenswichtiges Organ zu spenden.

Im Jahr 2022 ist daher das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Es sieht eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Organspende vor. Dabei werden unter anderem Hausärztinnen sowie -ärzte und Behörden eingebunden.

Grundsätzlich kann jeder nach seinem Tod Organe und Gewebe spenden, sofern er zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung abgegeben hat oder seine nächsten Angehörigen zustimmen. Eine schriftliche Erklärung erleichtert dies, im besten Fall mit einem Organspendeausweis. Auf diesem Dokument ist auch eine Ablehnung von Organspenden bei gleichzeitiger Einwilligung zur Gewebespende möglich. Auch die Spende nur bestimmter Organe oder Gewebe oder eine grundsätzliche Ablehnung ist möglich. Empfehlenswert ist zudem eine schriftliche, dokumentierte Zustimmung zur Organ- und Gewebespende in einer Patientenverfügung.

Das bundesweite Organspende-Register, das Kernstück des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. In diesem können Entscheidungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden. Es bietet eine neue digitale Möglichkeit, diese Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Derzeit erfolgt der Eintrag über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Später soll er auch über die Apps der Krankenkassen möglich sein. Seit Juli 2024 sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen. Seitdem können sie die dort hinterlegten Erklärungen abrufen.

Es können verschiedene Organe wie Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Einige Organe und Gewebe, wie eine Niere oder Teile der Leber, können auch zu Lebzeiten gespendet werden. Eine Organspende muss also nicht immer nach dem Tod erfolgen. Viele Spenden wie Nieren sind daher sogenannte Lebendspenden.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Organspender in den meisten Fällen mehre Organe spenden kann. Bezüglich des Alters und Vorerkrankungen gibt es kaum grundsätzliche Einschränkungen. Auch ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen können grundsätzlich Organe spenden. Eventuelle Ausschlusskriterien werden im Rahmen des Organspendeprozesses immer individuell und sehr aufwendig geprüft. Viele Menschen, die kein Blut spenden dürfen, können dennoch Organe spenden. Dazu gehören beispielsweise Diabetiker. Die grundsätzliche Zustimmung zur Organspende ist nicht von einer ärztlichen Untersuchung abhängig.
 
Auch viele Gewebe können gespendet werden, darunter Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Haut, Knochen, Knorpel und Sehnen. Zudem kann die Eihaut der Fruchtblase (Amnion) nach der Geburt verwendet werden, um Verletzungen zu behandeln. Haut und Sehnen können Brandverletzten oder Unfallopfern transplantiert werden. Knochen und Augenhornhaut können bis ins hohe Alter gespendet werden, Sehnen und Bänder bis zum Alter von 65 Jahren. Für eine Hautspende gibt es keine Altersgrenze.

Ansprechpartner

EKS_Anaesthesie-M-Kaufmann
Dr. med.Markus Kaufmann, MHBA
Oberarzt

Transplantationsbeauftragter, Leiter der operativen Intensivstation, Facharzt für Anästhesie, Master of Health Business Administration

Zusatzbezeichnung: Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin, Notfallmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin

Leitender Notarzt


EKS_Anaesthesie-B-Jemlich
Björn Jemlich
Oberarzt

Stv. Transplantationsbeauftragter, Facharzt für Innere Medizin

Zusatzbezeichnung: Palliativmedizin, Notfallmedizin