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Anästhesie und operative Intensivmedizin mit Schmerztherapie - Zentrum für Palliativmedizin

Ablauf der Organenspende

Nach der Entnahme werden die Spender so versorgt, wie Patienten nach einer normalen Operation, und in würdigem Zustand zur Bestattung freigegeben. Die Angehörigen können in Ruhe von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen.

Während der ganzen Zeit werden die Angehörigen von Mitarbeitern der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) betreut. Nach einer gewissen Zeit erhalten sie Nachricht von der DSO, welche Organe und mit welchem Erfolg diese verpflanzt wurden.

Die DSO organisiert auch Angehörigentreffen. Während dieser Treffen können die Angehörigen des Spenders mit Experten, transplantierten Patienten und anderen betroffenen Familien sprechen. Das Angehörigentreffen soll eine Hilfe sein.

Organe dürfen in Deutschland nur bei Patienten entnommen werden, deren irreversibler Funktionsausfall des Gesamtgehirns (im Folgenden genannt: Hirntod) zweifelsfrei festgestellt wurde. Großhirn, Stammhirn und Kleinhirn sind also unumkehrbar zerstört. Beim Hirntoten wird die Herz- und Lungenfunktion künstlich durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrechterhalten. Der Ausfall des gesamten Gehirns muss durch spezielle, sehr zuverlässige Untersuchungen festgestellt werden. Diese Hirntoddiagnostik muss im Falle einer Organspende von zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Fachärzten, von denen einer ein Neurologe oder Neurochirurg ist, unabhängig voneinander nach einem genauen Protokoll durchgeführt werden. Mit dem Abschluss der Hirntoddiagnostik und Feststellung des irrreversiblen Funktionsausfalles des Gehirns steht der Todeszeitpunkt fest - unabhängig davon, ob sich eine Organspende anschließt oder nicht. Im Falle der Organentnahme, werden die organerhaltenden Maßnahmen kurzfristig bis zur Organentnahme weitergeführt.

Dieser Zustand ist nicht mit dem „Komapatienten", dessen Stammhirn noch funktioniert und dessen Großhirn mehr oder weniger geschädigt ist, zu verwechseln. Dieser Patient liegt zwar auch im Koma (tiefe Bewusstlosigkeit), ist aber nicht tot, sondern hat unter Umständen die Chance wieder aufzuwachen und ohne maschinelle Unterstützung weiterzuleben.
Zum Ausfüllen des Organspendeausweises müssen Sie sich nicht ärztlich untersuchen lassen. Entscheidend ist der Zustand der Organe zum Zeitpunkt des Todes. Dann werden der Spender und seine Organe gründlich untersucht. Auf dem Ausweis kann man genau festlegen welche Organe gespendet und welche ausgeschlossen werden sollen.

Bei akuten bösartigen Krebserkrankungen und bestimmten Infektionen darf man nicht spenden. Das entscheiden die Ärzte nach Feststellung des Hirntodes. Viele Menschen, die kein Blut spenden dürfen, können aber Organe spenden. Jeder, auch Diabetiker, sollten einen Organspendeausweis mit sich führen.

Ansprechpartner für die Patienten

Die Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin stellt mit Oberarzt Dr. med. Markus Kaufmann, Leiter der operativen Intensivstation 1C, den Transplantationsbeauftragten Arzt am Elbe Klinikum Stade. Es existiert eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Organspende der DSO.
Dr. Kaufmann ist für alle Patienten und deren Angehörige im Elbe Klinikum Stade der Ansprechpartner in Fragen Organ- und Gewebetransplantation.

  • Kontaktdaten
  • Besuchszeiten

Sekretariat
(Anästhesie, Intensivstation, Schmerztherapie, Tagesklinik):
Stephanie Kück
Tel.: 04141 97-1101
Fax: 04141 97-1102

Intensivstation:
Stationsleitung: Daniel Nehring 
Tel.: 04141 97-1108 / 1109
Fax: 04141 97-1127

Anästhesie-Pflege:
Leitung: Esther Kuhmichel 
Tel.: 04141 97-1282
Fax: 04141 97-1257

Sprechstunden:
Mo. bis Fr. 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

  • Fakten

07.12.2015 Fakten

■ Kommunale Klinik an zwei Standorten
■ Mehr als 800 Betten
■ Ca. 45.000 stationäre Patienten
■ Mehr als 85.000 ambulante Behandlungen pro Jahr
■ Über 20.000 Operationen pro Jahr
■ Rund 3.000 Mitarbeiter/-innen
■ Über 400 Schul- und Ausbildungsplätze
■ Größter Ausbildungsbetrieb der Region